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"Die Vergangenheit kann man nicht ändern, sich selbst aber schon, für die Zukunft."

- Hans Fallada -

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"Der Therapeut muss danach streben, für jeden Patienten eine neue Therapie zu kreieren."

- Irvin D. Yalom -

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"Eine Reise von tausend Meilen beginnt mit dem ersten Schritt."

- Laotse -

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"Alles wirkliche Leben ist Begegnung."

- Martin Buber -

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"Du kannst die Wellen nicht stoppen, aber du kannst lernen zu surfen."

- Jon Kabat-Zinn -

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Die Rahmenbedingungen meiner Arbeit

Ablauf der Psychotherapie:

Psychotherapie ist ein länger andauernder Prozess (siehe Therapiedauer), der einer fortlaufenden Entwicklung dient. Dazu ist ein regelmäßiger Kontakt (siehe Sitzungsfrequenz) nötig. Psychotherapie umfasst eine diagnostische Phase, Behandlungsstunden und gegebenenfalls auch gemeinsam vereinbarte Aufgaben zwischen den Sitzungen (z. B. das Aufschreiben wichtiger Gedanken zu bestimmten Themen). In der diagnostischen Phase und gegen Therapieende werden gegebenenfalls auch Fragebögen eingesetzt. Am Anfang steht das Erstgespräch, welches dem gegenseitigen Kennenlernen sowie einem ersten Überblick über die Problemlage und die therapeutische Arbeit in der Verhaltenstherapie dient. Die Inhalte und Methoden in den Therapiesitzungen hängen von der konkreten Problemstellung und den Therapiezielen, aber auch Ihren Präferenzen ab. Mittels kognitiver Methoden können z.B. belastende Denkmuster und negative Grundannahmen über sich selbst verändert werden. Mittels Emotionsfokussierter und Schematherapeutischer Ansätze können belastende biografische Erfahrungen aufgearbeitet und gesunde Anteile gefördert werden. Im Rahmen der Behandlung von Angststörungen oder Zwängen können z.B. Konfrontationsverfahren angewandt werden. Zur Gesundheitsförderung können Methoden der Achtsamkeit oder Entspannungsverfahren wie Autogenes Training eingeübt werden. In der Verhaltenstherapie wird generell großer Wert auf Übung und den Transfer des Gelernten/ neuer Muster auf den Alltag gelegt, da ein vertieftes Verständnis und Einsicht in Problematiken zwar wichtige Voraussetzungen, aber nicht hinreichend für eine dauerhafte Veränderung sind. Sind die Therapieziele erreicht, die im Laufe des therapeutischen Prozesses immer wieder evaluiert, gegebenenfalls auch verändert bzw. angepasst werden, wird das Therapieende gemeinsam geplant und vorbereitet. So können z.B. die Intervalle zwischen den Sitzungen immer mehr ausgedehnt werden. Auch nach Therapieende sind weitere Sitzungen, z.B. als „Auffrischungssitzungen“ in größeren Abständen oder bei wieder oder neu auftretenden Schwierigkeiten bzw. anderen Anliegen möglich.

Erstgespräch:

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Entscheidung, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit für beide Seiten gut vorstellbar und Verhaltenstherapie die geeignete Methode ist. Im Fokus stehen Ihr Anliegen und Ihre Beweggründe eine Therapie zu beginnen und möglicherweise schon erste Therapieziele. Sie bekommen Einblick in meine Arbeitsweise und Methoden der Verhaltenstherapie und wir können offene Fragen und Rahmenbedingungen klären.

Sitzungsdauer:

Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten.

Sitzungsfrequenz:

Die Therapiesitzungen finden üblicherweise einmal wöchentlich statt, wobei auch engere Intervalle, vor allem in Krisenzeiten, und größere Abstände, vor allem gegen Ende der Behandlung, sinnvoll und möglich sind.

Therapiedauer:

Die Gesamtdauer lässt sich erst nach einer Anamnese und der ersten diagnostischen Abklärung der Problematik abschätzen. Abhängig von der jeweiligen Problemstellung, den Therapiezielen, der Sitzungsfrequenz, den gewählten Methoden und anderen Faktoren kann die Dauer unterschiedlich lange sein; dies wird gemeinsam besprochen und individuell angepasst.

Honorar:

Eine Einzelsitzung kostet 100 Euro. Das Honorar ist nachträglich per Überweisung zu bezahlen.

Beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung nach dem ICD-10 kann ein Antrag auf Kostenzuschuss zur Psychotherapie bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ich gebe Ihnen dazu gerne nähere Informationen im Erstgespräch und unterstütze Sie bei der Antragstellung. Derzeit (Stand 2024) gewährt z.B. die ÖGK einen Zuschuss von 33,70 Euro pro Einzelsitzung (50min), die BVAEB 46,60 Euro und die SVS 45 Euro.

Ich kann Ihnen leider keine voll von der Krankenkasse finanzierten Therapieplätze anbieten.

Absageregelung:

Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Müssen Sie einen schon vereinbarten Termin absagen oder verschieben, bitte ich Sie, dies möglichst frühzeitig, spätestens 24 Stunden vorher, zu tun. Bei zu kurzfristiger oder keiner Absage wird das volle Honorar verrechnet. Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.

Verschwiegenheit:

Als Klinische Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich gemäß § 37 des Psychologengesetzes und § 15 des Psychotherapeutengesetzes der Verschwiegenheitspflicht. Alle persönlichen Informationen, auch die Tatsache, dass Sie sich in Therapie befinden, werden streng vertraulich behandelt. Dies stellt eine wichtige Basis für Offenheit und den Aufbau einer vertrauensvollen Therapiebeziehung dar.